Kostenübernahme durch die Krankenversicherung (nach KVG)
In der Schweiz werden die Kosten für Leistungen der ärztlichen sowie der delegierten Psychotherapie grundsätzlich durch die obligatorische Krankenversicherung/Grundversicherung übernommen (abzüglich individueller Jahresfranchise und 10 % Selbstbehalt).
Je nach Versicherungsmodell ist eine vorgängige Überweisung durch den Hausarzt oder eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung notwendig.
Bei Unklarheiten oder Fragen zum Thema Kostenübernahme können Sie uns gerne kontaktieren.
Je nach Versicherungsmodell ist eine vorgängige Überweisung durch den Hausarzt oder eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung notwendig.
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